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CORONAVIRUS – neue Schutzmassnahmen

In der letzten Woche haben der Staatsrat des Kantons Wallis am Donnerstag und der Bundesrat am Freitag neue Massnahmen im Kampf gegen COVID-19 erlassen. Zwei Punkte betreffen die Kirchen direkt.

  1. Ab dem 14. Dezember 2020 bleiben «private Veranstaltungen im Familienkreis und im Freundeskreis» weiterhin auf zehn Personen beschränkt, während öffentliche Veranstaltungen erst ab 50 Personen verboten sind. (Pressemitteilung vom 03.12.2020). Im Blick auf die damalige Situation in Sachen COVID-19 hat der Kanton Wallis bereits am 21.10.2020 strengere Massnahmen als der Rest der Schweiz in Kraft gesetzt. Die epidemiologische Situation hat sich seither verbessert. Der Kanton Wallis hat sich deshalb entschieden, die Massnahmen ab dem 14.12.2020 den weniger strengen Massnahmen der Eidgenossenschaft anzupassen.

Das bedeutet, dass pastorale Aktivitäten wie Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen der Pfarreikatechese mit bis zu 50 Personen möglich sind. Voraussetzung ist, dass das bestehende Schutzkonzept strikt eingehalten wird: Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden, Obligatorium für Schutzmasken für alle Personen ab 12 Jahren, Contact-Tracing und Hygienemassnahmen. Diese Höchstzahl von Teilnehmenden an öffentlichen Veranstaltungen wird also der Höchstzahl von Teilnehmenden an Gottesdiensten angepasst. Hier ist keine Änderung vorgesehen. Der Staatsrat hat diese Zahl bereits ab dem 1. Dezember 2020 der vom Bundesrat festgelegten Zahl angepasst.

  1. Im Blick auf die Festtage am Ende des Jahrs ist auf Beschluss des Bundesrates das Singen nur noch im Familienkreis und im obligatorischen Schulunterricht erlaubt. Ausserhalb dieser Orte «ist das Singen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Das gilt nicht nur für Chöre, sondern auch für das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, an denen gesungen wird. Ausnahmen gelten für professionelle Chöre sowie Sängerinnen und Sänger». (Pressemitteilung des BAG vom 04.12.2020)

Wir danken für die Kenntnisnahme dieser neuen Massnahmen und für deren Umsetzung. Wir wünschen Ihnen einen guten Rest der Adventszeit, auch wenn wir diese Zeit in einer ganz anderen Art und Weise gestalten müssen.