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Coronavirus – neue Schutzmassnahmen

 

 

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Der Bundesrat hat am Mittwoch dieser Woche neue Schutzmassnahmen gegen COVID-19 beschlossen, die am Samstag, 26. Juni 2021 in Kraft treten. In Absprache mit den kantonalen Behörden informieren wir Sie über die Massnahmen, die unsere Seelsorgearbeit direkt betreffen.

  1. Religiöse Veranstaltungen (liturgische Feiern) in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 1000 Personen stattfinden, sofern die Zahl der Personen 2/3 des zur Verfügung stehenden Platzes nicht übersteigt und für alle Anwesenden ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Für Feiern, die im Freien stattfinden, sind 1000 Personen zugelassen, wenn eine Sitzgelegenheit besteht. Sofern keine Sitzgelegenheit besteht, sind Feiern in Innenräumen mit bis zu 250 Personen und im Freien mit bis zu 500 Personen möglich. Das Tragen von Masken ist in Innenräumen nach wie vor vorgeschrieben, im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr. Alle anderen Schutzmassnahmen sind weiterhin einzuhalten: Hygienemassnahmen, kein Friedensgruss, kein Weihwasser, etc. Schliesslich sei daran erinnert, dass die Personen, welche einen liturgischen Dienst wahrnehmen, die Maximalzahl der Teilnehmenden nicht einschränken.

 

  1. Kirchliche Versammlungen von Gruppen und Vereinen mit bis zu 50 Personen sind erlaubt, sofern die üblichen Schutzmassnahmen (Schutzmasken, Distanzregeln 1,5 Meter, Hygienemassnahmen) eingehalten werden.

 

  1. Die Chöre dürfen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Sie dürfen sich zu Übungen treffen und auch öffentlich während einer liturgischen Feier auftreten. In Innenräumen ist das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben und nach Möglichkeit soll eine Distanz von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Mitgliedern eingehalten werden.

 

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser neuen Massnahmen und für all Ihr Engagement in der Seelsorge. Wir verbleiben mit unseren besten Wünschen für einen erholsamen Sommer und

 

mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner
Generalvikar