News

Coronavirus – aktuelle Informationen zur Feier von Beerdigungen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Wir beginnen am heutigen Montag die dritte Woche mit den drastischen Massnahmen der „Coronazeit“. Das Leben in unseren Pfarreien hat sich stark verändert. Viele Initiativen sind in Gang gebracht worden und wollen helfen, den Kontakt zu den Gläubigen aufrechtzuerhalten, auch wenn sich die Gemeinde nicht gemeinsam versammeln darf, um Gottesdienst zu feiern. Für all diese Initiativen danke ich euch auch im Namen unseres Bischofs Jean-Marie herzlich.

Immer wieder erreichen uns Fragen, die die Feier von Beerdigungen betreffen. Unsere Weisungen, die wir den Pfarrherren am 25. März 2020 zugesandt haben, sind auf ein unterschiedliches Echo gestossen.

Wir haben nun noch einmal mit den kantonalen Behörden Rücksprache genommen. Ich kann euch heute in Absprache mit diesen Behörden Folgendes mitteilen.

  1. Die Regel, dass Beerdigungen nur in Anwesenheit von fünf Personen durchgeführt werden sollen, gilt im Grundsatz auch weiterhin.
  2. Im Blick auf die besondere Situation der Trauerfamilien und deren Grösse dürfen aber ab sofort die engsten Familienangehörigen an einer Trauerfeier teilnehmen und dies bis zu einer Anzahl von maximal 15 Personen.
  3. Die üblichen Distanzregeln und die Hygienemassnahmen sollen strikt beachtet werden.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat mit Datum vom 27.03.2020 Empfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen in Sachen Bestattungen werden für das Bistum Sitten durch die oben genannten Weisungen ersetzt.

Mit freundlichen Grüssen

 

Richard Lehner
Generalvikar