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Coronavirus

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
Der Bundesrat hat gestern in Sachen COVID-19 Änderungen der Schutzmassnahmen bekannt gegeben, die in einem Punkt auch religiöse Feiern betreffen. Ich kann Ihnen in Absprache mit den kantonalen Behörden mitteilen, dass die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten aller Gläubigen bei Feiern «ohne COVID-Zertifikat» ab Dienstag, 25. Januar 2022 aufgehoben wird. Alle anderen Massnahmen bleiben in Kraft. So besteht insbesondere bei Feiern «ohne COVID-Zertifikat» weiterhin eine Maskenpflicht, die Distanzregeln sind einzuhalten und die Zahl der Teilnehmenden ist strikt auf 50 Personen, inkl. aller liturgischen Dienste, begrenzt.
Ich danke Ihnen allen für die Kenntnisnahme und für Ihr grosses Engagement in der Seelsorge.
Mit freundlichen Grüssen
Richard Lehner
Generalvikar