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Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Im Januar 2014 haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz (VOS’USM) in 3. Auflage Richtlinien im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld erlassen. Darin ist vorgesehen, dass in allen Diözesen Ansprechpersonen bestimmt werden, „die Meldungen und Beschwerden über sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld entgegennehmen und gewährleisten, dass den Betroffenen und ihren Angehörigen von Anfang an Beistand geleistet wird.“ Zudem sollen in jeder Diözese Fachgremien gebildet werden, welche diese Ansprechpersonen unterstützen. Auf Vorschlag der COR (Conférence des ordinaires de la Suisse romande) soll für die Westschweiz in Anwendung der Richtlinien der SBK ein interdiözesanes Fachgremium gebildet werden. Dieses Fachgremium soll zweisprachig arbeiten und entsprechend alle eingehenden Meldungen prüfen.
Bischof Jean-Marie Lovey hat für das Bistum Sitten folgende Personen als Ansprechpersonen und zugleich als Mitglieder des neuen interdiözesanen Fachgremiums bezeichnet.

• Herrn Paul Burgener, Jugenddelegierter des Kantons Wallis, Visp
• Herrn Nicolas Crognaletti, Direktor division Tertianum Romandie, Martinach
• Herrn Richard Lehner, Generalvikar, Sitten
• Herrn Yves Tabin, alt Bezirksrichter, Savièse

Diese Personen nehmen ihre Aufgaben ab sofort wahr. Fälle sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld können und sollen diesen Ansprechpersonen jederzeit zur Kenntnis gebracht werden, entweder durch die Opfer oder durch Selbstanzeige oder auch durch Drittpersonen. Die Ansprechpersonen sichern grösstmögliche Diskretion zu, sind aber auch für die Einleitung einer dem Fall angemessenen Untersuchung besorgt.
Bischof Jean-Marie Lovey dankt den genannten Personen für ihre Mitarbeit in diesem Bereich. Er selbst ist selbstverständlich bereit, Opfer von sexuellen Übergriffen persönlich zu empfangen, falls dies gewünscht wird.

Sitten, 18. März 2016
Richard Lehner
Generalvikar