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Neue Vereinbarung zwischen der Walliser Schule und den anerkannten Kirchen

(IVS).- Das kulturelle Selbstverständnis des Wallis zeichnet sich durch ein Zusammenspiel der Zivilgesellschaft, des Staates und der Kirche aus. In einem Kanton, der gleichermassen eine lebendige Tradition aufrechterhält und mit grossem Vertrauen in die Zukunft blickt, funktioniert die Zusammenarbeit dieser drei Akteure auf vorbildhafte Weise. Der Staat Wallis und die anerkannten Religionsgemeinschaften haben nun ein Abkommen unterzeichnet, das die Einzelheiten ihres Zusammenwirkens im Bereich des Unterrichtswesens, der Vermittlung des Katechismus, der Seelsorge usw. festlegt.
In der Vergangenheit war diese Zusammenarbeit im Walliser Schulsystem besonders offenkundig und effizient. Die katholische Kirche hat hier eine herausragende Rolle gespielt, insbesondere dank ihrer religiösen Gemeinschaften, und der von diesen initiierten Reformen. Die Jesuiten, Chorherren aus St. Maurice, Ursulinerinnen, Franziskanerinnen, Marianisten sowie der weltliche Klerus haben zahlreiche Schulen gegründet, geleitet und mit Leben erfüllt. Der Staat hat diesen Schulen die Orientierung vorgegeben, mit dem Ziel das gemeinsame kulturelle Erbe auf harmonische Weise weiterzugeben und weiterzuentwickeln. Das allgemein anerkannte hohe Niveau unseres heutigen Schulwesens ist zu einem nicht unwesentlichen Teil diesem Zusammenwirken der Kräfte geschuldet. Später hat die Reformierte Kirche eine besondere Rolle bei dem Aufbau der evangelisch-reformierten Schulen gespielt. Seit Jahrzehnten hat der Staat allmählich die Funktionen übernommen, die ursprünglich den religiösen Orden innegehabt haben.
In der heutigen Zeit fordern die vielfältigen Entwicklungen der Gesellschaft mit ihren technischen Neuerungen, ihrer individualistischen Ausrichtung sowie der Mischung der verschiedensten Völker und Kulturen vom Staat, dass er sich des kulturellen Erbes annimmt, es vermittelt und weiterentwickelt, indem er zugleich der neuen Bedürfnisse der Gesellschaft Rechnung trägt. Der Grundsatz von einer gerechten Unterscheidung zwischen Kirche und Staat, deren jeweilige Zuständigkeiten zur gegenseitigen Bereicherung beitragen, erhalten und fördern das Walliser Unterrichtswesen mit einem gemeinsam Ziel, dem einer ganzheitlichen Erziehung der jungen Menschen.
Das Ergebnis einer solchen Zusammenarbeit kommt schliesslich allen gesellschaftlichen Partnern zugute: den Schülern, den Lehrern und Direktoren, aber auch dem Departement, dem Staat, den Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften und letztendlich, in einem weiteren Sinn auch den Familien und der Zivilgesellschaft in ihrer Gesamtheit.

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