News

Coronavirus

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Im Blick auf die Wiederaufnahme des schulischen Unterrichts am 10. Januar 2022 hat der Staatsrat des Kantons Wallis Massnahmen in Sachen COVID-19 erlassen, die das obligatorische Tragen einer Schutzmaske im Unterricht ab der 5H betreffen. In Absprache mit unseren kantonalen Gesundheitsbehörden informieren wir Sie mit diesem Schreiben über die Auswirkungen dieser neuen Massnahmen auf die seelsorglichen Aktivitäten in unseren Pfarreien.

 

  1. Das Tragen einer Schutzmaske ist für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5H obligatorisch. Dieses Obligatorium gilt selbstverständlich auch für den konfessionellen Religionsunterricht in der Primarschule und für die katechetischen Fenster in der Orientierungsschule. Dasselbe Obligatorium gilt auch für alle ausserschulischen katechetischen Aktivitäten (Impulstage, Schulmessen, Tauferinnerungsfeiern, Lichtfeiern, Ministrantentreffen, etc.)

 

  1. Gleich wie für alle schulischen Aktivitäten im Bereich von Sport und Kultur gelten auch für alle katechetische Aktivitäten im Rahmen der Schule die üblichen Schutzbestimmungen. (Handhygiene, Distanzregeln, etc.)

 

  1. Das Maskenobligatorium für Kinder ab der 5H gilt neu auch für die Teilnahme an einer Eucharistiefeier oder an anderen liturgischen Feiern. Bisher galt diese Pflicht für Kinder ab 12 Jahren.

 

  1. Wie in allen anderen Bereichen des Berufslebens müssen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr berufliches Engagement in der Seelsorge kein 2G-Zertifikat vorweisen. Sie können ihre Arbeit fortführen, wobei ein PCR-Test vorzuweisen ist, falls sie nicht geimpft sind. Andere Personen, Eltern oder ehrenamtlich Tätige, die in der ausserschulischen Katechese mitarbeiten, müssen hingegen wie alle Teilnehmenden ab 16 Jahren ein 2G-Zertifikat vorlegen.

 

  1. Es sei daran erinnert, dass das Vorweisen eines 2G-Zertifikats für alle seelsorglichen Aktivitäten erforderlich ist. Das gilt auch für alle Messen mit Zertifikatspflicht (ohne zahlenmässige Begrenzung der Teilnehmerzahl).

Es ist weiterhin möglich Messen zu feiern für Menschen, die kein 2G-Zertifikat vorweisen können. Diese Messen sind auf 50 Personen begrenzt. Die Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind aufzunehmen und zu Handen des Kantonsarztes aufzubewahren.

Bei allen Feiern gilt eine Maskenpflicht für alle Teilnehmenden. Der Vorsteher der Feier kann die Maske ablegen, wenn er am Altar oder am Ambo steht, sofern er ein 2G-Zertifikat vorweisen kann.

Priester und Personen mit anderen liturgischen Aufgaben, die kein 2G-Zertifikat vorweisen können, sind verpflichtet eine Schutzmaske während der ganzen Feier zu tragen.

Chormitglieder sind verpflichtet eine Maske auch während des Singens zu tragen, es sei denn alle Mitglieder des Chores sind im Besitz eines 2G+-Zertifikats.

 

Diese Regeln gelten bis auf Weiteres ab sofort und bis zum 4. Februar 2022.