News

Coronavirus

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Angesichts der stark steigenden Fallzahlen in Sachen COVID-19 hat der Bundesrat am Freitagnachmittag neue Schutzmassnahmen erlassen, die am Montag, 20. Dezember 2021 in Kraft treten. In Absprache mit unseren kantonalen Gesundheitsbehörden informieren wir Sie mit diesem Schreiben über jene Punkte, die uns als Kirche direkt betreffen.

  1. Der Bundesrat weitet die Pflicht zur Einhaltung der sogenannten „2G-Regel“ auf alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orte und auf alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aus. Diese neue Massnahme gilt für Gottesdienste „mit COVID-Zertifikat“. Zu Gottesdiensten „mit COVID-Zertifikat“ (ohne zahlenmässige Begrenzung, aber mit zusätzlicher Maskenpflicht) werden daher nur Personen zugelassen, die über ein Zertifikat verfügen, das ihre Impfung oder Genesung belegt.

 

  1. Zwei Formen von Gottesdiensten können unter folgenden Bedingungen gefeiert werden.
    1. Gottesdienste für genesene und geimpfte Personen „mit obligatorischem COVID-Zertifikat“, mit Einlasskontrolle, mit Maskenpflicht und ohne Begrenzung der Anzahl Teilnehmenden.
    2. Gottesdienste „ohne COVID-Zertifikat“, begrenzt auf 50 Personen – einschliesslich aller Personen, die in der liturgischen Animation und als Chormitglieder tätig sind – unter Einhaltung der üblichen Distanzregeln, mit Maskenpflicht und mit obligatorischer Aufzeichnung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden. Diese müssen 14 Tage lang zur alleinigen Verfügung des Kantonsarztes aufbewahrt werden.

 

  1. Die neue «2G-Regel» verbunden mit einer Maskenpflicht gilt auch für alle seelsorglichen Versammlungen in Innenräumen. Die üblichen Ausnahmen für Kinder bis 12 Jahren (keine Maskenpflicht) und für Jugendliche bis 16 Jahren (kein COVID-Zertifikat) sind zu beachten. Für diese Versammlungen gilt keine Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden. Alle anderen Massnahmen bleiben in Kraft. (Distanzregeln, Handhygiene, usw.)

 

  1. Die anderen zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 erlassenen Massnahmen bezüglich der Eucharistiefeier (Handhygiene, Verzicht auf den Friedensgruss, keine Mundkommunion, leere Weihwasserbecken) bleiben in Kraft.

 

  1. Was die Frage der Chöre betrifft, gelten folgende Regeln auch für die Feier von Gottesdiensten und für Chorproben. Bei 2G Veranstaltungen mit COVID-Zertifikat müssen die Sängerinnen und Sänger eine Maske tragen auch während sie singen. Gemäss den neuen Richtlinien des Bundes dürfen sie die Maske nur ablegen, wenn alle Chormitglieder entweder geimpft oder genesen sind. Zusätzlich gilt in diesem Fall eine Testpflicht. (sogenannte 2G+ Regel)

 

  1. Gleich wie bei anderen Veranstaltungen, ist es Mitarbeitenden, die nicht geimpft oder genesen sind (2G) erlaubt einer liturgischen Feier vorzustehen. In diesem Fall müssen sie aber während der ganzen Feier eine Maske tragen, auch dann, wenn sie alleine am Altar oder am Ambo stehen. Zudem müssen sie sich vor jeder Feier, bei der sie mitwirken, testen lassen.

Wir danken Ihnen für die Aufnahme und die konsequente Umsetzung dieser neuen Schutzmassnahmen und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.