News
Corona

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst
Angesichts der stark steigenden Fallzahlen in Sachen COVID-19 hat der Bundesrat am Freitagnachmittag neue Schutzmassnahmen erlassen, die Morgen Montag, 6. Dezember 2021 in Kraft treten. In Absprache mit unseren kantonalen Gesundheitsbehörden informieren wir Sie mit diesem Schreiben über jene Punkte, die uns als Kirche direkt betreffen.
- Der Bundesrat weitet die Pflicht für das COVID-Zertifikat auf alle Versammlungen in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen und auf alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aus. Folglich wird die Ausnahmeregelung für regelmässige Treffen beständiger Gruppen (Pfarreiräte, Bibelgruppen, Katechese, etc.) von maximal 30 Personen aufgehoben und das COVID-Zertifikat wird für alle seelsorglichen Veranstaltungen (ausser Messen und andere liturgische Feiern bis zu 50 Personen, siehe Punkt 3) unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus wird das Zertifikat auch für Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen verpflichtend. Dagegen gibt es keine zahlenmässige Begrenzung mehr für alle Versammlungen mit COVID-Zertifikat und Maskenobligatorium (keine Begrenzung mehr auf 2/3 des verfügbaren Raumes).
- Für alle seelsorglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird zudem das Tragen einer Maske zur Pflicht, ebenso wie das Zertifikat. Eine Begrenzung auf 30 Personen gibt es hingegen nicht mehr. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass die üblichen Regeln beibehalten werden (Abstand, Handhygiene usw.).
- Die Ausnahme von der Zertifikatspflicht für Messen und andere liturgische Feiern bis zu 50 Personen wird beibehalten. Mit anderen Worten: Die Möglichkeiten von Gottesdiensten, die wir in unserem letzten Schreiben vom 28.11.2021 erwähnt haben, bleiben unverändert bestehen.
- Gottesdienste „mit obligatorischem COVID-Zertifikat“, mit Einlasskontrolle, ohne Begrenzung der Anzahl und ohne Distanzregeln, aber neu auch mit obligatorischem Tragen einer Schutzmaske.
- Gottesdienste „ohne COVID-Zertifikat“, begrenzt auf 50 Personen – einschliesslich aller Personen, die in der liturgischen Animation tätig sind – unter Einhaltung der üblichen Distanzregeln (die Beschränkung auf 2/3 des verfügbaren Raumes wird aufgehoben) und mit obligatorischer Aufzeichnung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden. Diese müssen 14 Tage lang zur alleinigen Verfügung des Kantonsarztes aufbewahrt werden.
- Die anderen zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 erlassenen Massnahmen bezüglich der Eucharistiefeier (Handhygiene, Verzicht auf den Friedensgruss, keine Mundkommunion, leere Weihwasserbecken) bleiben in Kraft.
- Für Kirchenchöre: Wenn sie in einer Messe „ohne obligatorisches COVID-Zertifikat“ (bis zu 50 Personen) auftreten, müssen sie auch während des Singens eine Maske tragen. Wenn sie hingegen in einer Messe „mit obligatorischem COVID-Zertifikat“ auftreten, können sie die Maske während des Singens ablegen. In Anlehnung an Konzerte oder andere kulturelle Veranstaltungen können die Ausführenden die Maske ablegen, während das Publikum sie ständig tragen muss. Sängerinnen und Sänger legen die Maske wieder an, sobald sie nicht mehr singen. Ausserdem ist die Erfassung der Kontaktdaten in diesem Fall auch für Sängerinnen und Sänger bei Messen „mit COVID-Zertifikat“ erforderlich.
- Wie bereits in früheren Schreiben erwähnt, können der Priester am Altar und die Person, die am Ambo die Lesung vorträgt oder eine andere liturgische Aufgabe wahrnimmt, die Maske ablegen, sofern genügend Distanz eingehalten werden kann.
- Kinder bis 12 Jahre sind von der Maskentragepflicht befreit. Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sind ohne zahlenmässige Begrenzung möglich, vorausgesetzt, die Teilnehmenden über 16 Jahre halten sich an die geltenden Regeln.
- Wenn immer möglich soll die Arbeit in Pfarreisekretariaten im Homeoffice erledigt werden und Sitzungen sollen als Videokonferenzen stattfinden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, dass diese Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 in Kraft bleiben.
Wir danken Ihnen für die Aufnahme und die konsequente Umsetzung dieser neuen Schutzmassnahmen und wünschen Ihnen trotz allem eine gute Zeit der Vorbereitung auf Weihnachten.