News

Coronavirus

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Am Beginn dieses neuen Seelsorgejahres haben wir mehrere Anfragen erhalten, die die Vorschrift betreffen, dass Mitglieder von Chören während einer liturgischen Feier eine Schutzmaske tragen müssen. In der Tat hat die «Schweizer Task Force Chor» Richtlinien veröffentlicht, welche das Singen von Chören bei religiösen Feiern ohne Maske erlaubt, während die GottesdienstbesucherInnen eine Maske tragen müssen. Diese Interpretation der Schutzmassnahmen des Bundes setzt eine religiöse Feier mit einer kulturellen Veranstaltung gleich, bei der die Sängerinnen und Sänger keine Maske tragen müssen. In den Richtlinien müssen aber bei einer solchen Veranstaltung die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst werden, während das bei der Feier eines Gottesdienstes nicht erforderlich ist.

Die Mitteilung der «Schweizer Task Force Chor» wird in den verschiedenen Schweizer Kantonen unterschiedlich umgesetzt. In unserem Nachbarbistum Lausanne-Genf-Freiburg etwa halten die Kanton Waadt und Neuenburg an der Maskenpflicht fest, während in den Kantonen Genf und Freiburg das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben ist.

Nach erneuter Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden unseres Kantons hat Bischof Jean-Marie Lovey entschieden, die Maskenpflicht für Gottesdienste in geschlossenen Räumen auch für Sängerinnen und Sänger beizubehalten und zwar aus folgenden Gründen.

Trotz der Fortschritte im Bereich der Impfung gegen die Pandemie, mahnt uns die aktuelle Entwicklung zur Vorsicht.
Es wäre ein grosser Widerspruch, den Chormitgliedern das Singen ohne Maske zu erlauben und gleichzeitig die Maskenpflicht für die anderen Teilnehmenden an Gottesdiensten beizubehalten. Seit Beginn der Pandemie wird betont, dass das Singen eine besondere Gefahr für die Übertragung des Virus darstellt, während der einfache Besuch eines Gottesdienstes kein erhöhtes Risiko beinhaltet. Die Gläubigen würden kaum verstehen, warum sie eine Maske tragen sollen, während die Chormitglieder sie ablegen können.
Wir freuen uns sehr, dass die Chöre ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und unsere Gottesdienste musikalisch mitgestalten können. Wir betonen, dass auch Chormitglieder als Gläubige am Gottesdienst teilnehmen und nicht einfach ein Konzert vor Publikum darbieten. Es erscheint deshalb konsequent, für alle Mitfeiernden dieselben Massnahmen aufrecht zu erhalten. Eine Ausnahme bilden Lektoren und Lektorinnen, Kantoren und Kantorinnen, welche am Ambo die Maske ablegen dürfen.
Wir sind sehr dankbar für die Lockerungen, die am Beginn des Sommers in Kraft gesetzt wurden (2/3 der zur Verfügung stehenden Plätze können besetzt werden, die Absperrung von Bänken kann aufgehoben werden, musikalische Elemente und die Chortätigkeit sind möglich). Wir möchten erneute Verschärfungen unter allen Umständen vermeiden. Diese wären für die Pfarreien sehr anspruchsvoll und problematisch. Zu denken ist etwa an die Verpflichtung Kontaktdaten aufzunehmen oder an die Zulassung nur mit einem Impfzertifikat.

Aus all diesen Gründen danken wir den Sängerinnen und Sängern für ihre Bereitschaft, während des Gottesdienstes in einer Kirche weiterhin eine Schutzmaske zu tragen. Für Auftritte im Freien ist das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben. Wir danken Ihnen für das grosse Engagement bei der Feier der Liturgie und im Dienste unserer Pfarreien.

Wir werden die Situation zusammen mit den kantonalen Gesundheitsbehörden in einigen Wochen neu beurteilen und über allfällige Änderungen informieren.

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start in das neue Seelsorgejahr und verbleiben

mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner
Generalvikar