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Coronavirus – neue Schutzmassnahmen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Der Bundesrat hat am Mittwoch dieser Woche neue Schutzmassnahmen gegen COVID-19 beschlossen, die am kommenden Montag, 13. September 2021 in Kraft treten. In Absprache mit den kantonalen Behörden informieren wir Sie über die Massnahmen, die unsere Seelsorgearbeit direkt betreffen:

1.​ Die Zertifikatspflicht wird auf alle Veranstaltungen in Innenräumen für Personen ab 16 Jahren ausgedehnt. Diese Verpflichtung gilt auch für Gottesdienste und religiöse Feiern mit mehr als 50 Personen oder regelmässige Versammlungen mit mehr als 30 Personen.

2.​ Das Zertifikat wird für religiöse Veranstaltungen mit maximal 50 Personen nicht verlangt, wobei eine Maskenpflicht besteht, die Teilnehmerzahl auf 2/3 der zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt ist und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erheben sind.

3.​ Die Zertifiatspflicht besteht nicht bei regelmässigen Treffen beständiger Gruppen (Pfarreiräte, Bibelgruppen, Katechese, etc.) von maximal 30 Personen. Der Raum darf dabei mit höchstens 2/3 der zur Verfügung stehenden Plätze belegt werden, mit Maskenpflicht und unter Einhaltung des erforderlichen Abstandes. Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden.

4.​ Bei Feiern mit einem COVID-Zertifikat wird die Maskenpflicht aufgehoben, ebenso wie die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 2/3 der zur Verfügung stehenden Plätze.

5.​ Die Überprüfung der COVID-Zertifikate liegt in der Verantwortung der Pfarreien und Gemeinschaften. Eine beauftragte Person überprüft die vorgelegten QR-Codes (auf dem Smartphone oder in Papierform) mit der kostenlos herunterladbaren Anwendung „COVID Certificate Check“ auf ihrem Smartphone und vergleicht sie mit den Daten des Identitätsausweises, der ebenfalls jedes Mal vorgelegt werden muss.

6.​ Wie die Schweizer Bischofskonferenz am Mittwochnachmittag mitteilte, unterstützen die Landeskirchen die Ausweitung der Zertifikatspflicht als legitimen Anreiz zum Impfen und als nachhaltigen Weg zur Vermeidung weiterer Schliessungen. Mit dieser Ausweitung entfällt auch die Verpflichtung für Sängerinnen und Sänger bei Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht Masken zu tragen. Wir fordern die Pfarreien daher auf, dieser Option den Vorzug zu geben.

7.​ Um Menschen, die derzeit kein COVID-Zertifikat erhalten können, nicht auszuschliessen, bitten wir jedoch aus pastoraler Sicht die Pfarreien auch Feiern „ohne COVID-Zertifikatbeizubehalten. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf 50 Personen zu begrenzen, wobei eine Maskenpflicht besteht, die Distanzen eingehalten werden müssen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erheben sind.

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser neuen Massnahmen und für all Ihr Engagement in der Seelsorge. Wir verbleiben mit unseren besten Wünschen und

mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner
Generalvikar