KIRCHLICHES GERICHT

Das kirchliche Gericht steht unter der Leitung des Offizials, der auch Gerichtsvikar genannt wird.
Am kirchlichen Gericht werden insbesondere Ehenichtigkeitsklagen behandelt. Das bedeutet, dass mittels einer Untersuchung (kirchlicher Prozess) abgeklärt wird, ob zum Zeitpunkt der Feier einer kirchlichen Ehe die Mindestvoraussetzungen für eine gültige Ehe vorhanden waren.
Im Bistum Sitten nimmt der Offizial auch den Rechtsdienst wahr. Der Rechtsdienst ist unter anderem zuständig für die Gewährung von Dispensen und die Beantwortung von Fragen zum kirchlichen Recht.

Domherr Stefan Margelist

Gerichtsvikar (Offizial)

e-mail : official@cath-vs.ch

Rechtsdienst und Dispensen.

Tel. 027 329 18 18
Fax 027 329 18 36

Bistum Sitten, Rue de la Tour 12, Postfach 2124, 1950 Sitten 2 - Schweiz
PK : 19-78-8 - Tel. + 41 27 329 18 18 - Fax + 41 27 329 18 36
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