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Die Feier der Karwoche in der Zeit von COVID-19

Nach der Ausbreitung der Corona-Pandemie haben die zivilen Behörden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, die Gesundheitsbehörden und auch religiöse Autoritäten verschiedene Richtlinien erlassen. Mit diesen Weisungen veröffentlichen wir Richtlinien für das Bistum Sitten, die es uns ermöglichen sollen die Karwoche, den Höhepunkt des Kirchenjahres, unter den gegebenen Umständen würdig zu feiern.

Der Palmsonntag

Dort, wo die Feier der Eucharistie ohne Beteiligung des Volkes gefeiert wird – unabhängig davon, ob sie im Fernsehen oder über soziale Medien übertragen wird – sollen einige Palmzweige gesegnet werden. Die Gläubigen zu Hause sind eingeladen, mit den Zweigen in der Hand mitzufeiern und den Segen aus der Ferne zu empfangen, so wie sie etwa auch den Segen Urbi et Orbi des Papstes empfangen können.

Die Chrisammesse

Die Chrisammesse, bei der sich die Priester und Diakone um den Bischof versammeln, um gemeinsam die Versprechen ihrer Weihe zu erneuern, wird auf den Beginn des nächsten Pastoraljahres verschoben und am 14. August 2020 in der Kathedrale gefeiert. Dabei werden auch die heiligen Öle gesegnet. Wir werden am 14. August 2020 mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch unseren Bistumspatron, den heiligen Theodul, feiern.

Gründonnerstag – die Feier des Abendmahles

Um 20.00 Uhr sollen in der ganzen Schweiz die Kirchenglocken läuten, um den Beginn des Ostertriduums anzuzeigen. Die Priester können, soweit es möglich ist – die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Pfarrers –, bei der Messe in der Pfarrkirche konzelebrieren. Dabei sollen die bestehenden Richtlinien (Distanz, Hygiene, nicht mehr als 5 Personen) beachtet werden. Priester, die nicht die Möglichkeit haben eine Messe zu feiern, beten die Vesper.

Der Pfarrer soll die Zeit und den Ort der Feier bekanntmachen, damit sich die Gläubigen zu Hause im Gebet verbinden und so geistig, oder auch über die verschiedenen Kommunikationsmittel, mitfeiern können.

Der Ritus der Fusswaschung wird weggelassen.

Am Ende der Abendmahlsmesse entfällt die Prozession, und das Allerheiligste wird wie üblich im Tabernakel aufbewahrt.

Der Karfreitag

Wo immer es möglich ist, soll das Leiden unseres Herrn unter Beachtung der üblichen Vorsichtsmassnahmen in drei Teilen gefeiert werden:

  • der Wortgottesdienst
  • die Grossen Fürbitten der Kirche, zu denen auch das Gebet für die Kranken, für die Verstorbenen und für die Menschen in Not dazugehört
  • die Kreuzverehrung, wobei nur der Zelebrant die Geste des Küssens des Kreuzes vollziehen soll

Die Kommunionfeier entfällt.

 

Die Feier der Osternacht

Die Osternacht darf nur in einer Pfarrkirche gefeiert werden. Die Liturgie des Osterfeuers entfällt, die Osterkerze soll ohne eine Lichterprozession entzündet werden. Es folgt das feierliche Osterlob (Exultet).

Danach wird der Wortgottesdienst gefeiert. Bei der Tauffeier wird nur die Erneuerung der Taufgelübde beibehalten. Es folgt die Feier der Eucharistie.

Wer als Priester oder Diakon nicht an einer Feier der Osternacht in der Pfarrkirche teilnehmen kann, betet das für den Ostersonntag vorgesehene Stundengebet.

 

Der Ostersonntag

Um 10.00 Uhr sollen im ganzen Land alle Kirchenglocken läuten. In ökumenischer Art und Weise verkünden damit alle christlichen Kirchen die Auferstehung des Herrn. Geistig begeben wir uns mit Maria Magdalena, mit Petrus und Johannes zum Grab und bezeugen zusammen mit dem Priester, der die Eucharistie feiert, gemeinsam: Er ist am dritten Tag auferstanden!

 

Das Sakrament der Busse

Wir danken allen Priestern, die Gläubige, welche sich wegen der Osterbeichte Sorgen machen, auf folgende Punkte hinweisen:

Im Blick auf die Tatsache, dass eine persönliche Beichte zurzeit für viele Menschen nicht möglich ist, hat Papst Franziskus in einer Predigt während der Fastenzeit an die Wahrheit erinnert, dass Gott all jenen, die in einem Akt vollkommener Reue ihre Sünden bereuen, die Vergebung frei und bedingungslos schenkt. Die Schweizer Bischofskonferenz, die sich der Stimme des Papstes und dem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst anschliesst, schreibt: «Das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, ist nicht zwingend an das Osterfest gebunden, weshalb die Bischöfe von der Empfehlung der Osterbeichte entbinden. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person „einen Weg dafür suchen wird“. Das Telefon- und Online-Beichthören ist jedoch nicht erlaubt.»

Die in der Seelsorge tätigen Personen ermuntert die Schweizer Bischofskonferenz, «auf seelsorgerlich innovative Weise – aber stets im Rahmen der gesundheitlichen Vorgaben – bei den ihnen anvertrauten Gläubigen hilfreich präsent zu sein und von der Hoffnung Zeugnis zu geben, die uns erfüllt.»

  • Viele finden über moderne Kommunikationsnetze Wege, um Verbindungen aufrechtzuerhalten und die kirchliche Gemeinschaft zu nähren.
  • Einige entdecken eine ungewöhnliche Gegenwart Gottes in einer persönlichen Beziehung, die sich gerade in dieser Zeit vertieft.
  • Wir verweisen auf die Homepage des liturgischen Institutes der deutschsprachigen Schweiz liturgie.ch. Dort finden sich viele Anregungen, wie die Karwoche zu Hause in der Familie gefeiert werden kann.

Auch wenn wir in diesem Jahr die Feier der Karwoche nicht miteinander in der Gemeinschaft der Pfarrei feiern können, dürfen wir erfahren, dass ER, der Lebendige von Ostern ist, der mitten unter uns ist und unsere Gemeinschaft ausmacht, auch wenn er uns «anders» versammelt.

 

Sitten, 31. März 2020

 

+ Jean-Marie Lovey                            Richard Lehner

Bischof von Sitten                              Generalvikar