News

Coronavirus – Schutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Mit Datum vom 24. April 2020 haben wir Ihnen Informationen und Weisungen zugestellt, welche die Lockerung von Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus betreffen. Zugleich haben Sie auch Weisungen der Schweizer Bischofskonferenz erhalten. Im Blick auf die Zukunft und die mögliche Wiederaufnahme der öffentlichen Feier von Gottesdiensten hat die Bischofskonferenz ein Schutzkonzept entwickelt, das den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gerecht wird. Dieses Konzept wurde mit Datum vom 27. April 2020 veröffentlicht. Es formuliert „typisierte Zielvorgaben, welche den einzelnen Diözesen und Territorialabteien für ihre einzelnen Schutzkonzepte eine Orientierung geben und von ihnen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden an ihre konkreten Verhältnisse anzupassen sind.“

Sie erhalten mit diesem Schreiben das Schutzkonzept der SBK mit den folgenden Anpassungen, die der Bischof von Sitten, Mgr. Jean-Marie Lovey, für das Gebiet des Bistums Sitten vorgenommen hat.

  1. Zu Punkt B.1.i
    Im Blick auf organisatorische Schwierigkeiten aber auch aus pastoralen Überlegungen hat Bischof Jean-Marie Lovey entschieden, dass im Bistum ein Anmeldeverfahren mit Platzreservationen für die verschiedenen Gottesdienste nicht umgesetzt werden muss. Die Teilnahme an der Eucharistie, die seit Wochen nicht mehr möglich war, soll jetzt nicht einem elitären Kreis vorbehalten sein. Die Anzahl der Teilnehmenden an einem Gottesdienst wird im Bistum Sitten durch die Grösse der Kirche eingeschränkt. Es obliegt den Pfarreien gemäss den Vorgaben eine Maximalzahl zu bestimmen und vor Ort dafür zu sorgen, dass diese Zahl nicht überschritten wird. Wo es angezeigt ist, haben die Priester am Samstag und am Sonntag wie bisher die Möglichkeit zur Bination.
  2. Zu Punkt B.2.k
    Taufen und Hochzeiten dürfen unter Beachtung dieses Schutzkonzeptes wieder gefeiert werden. Was die Feier der Erstkommunion und der Firmung betrifft, bestätigen wir, was wir am 13 März 2020 mitgeteilt haben. Alle in diesem Frühjahr geplanten Firmungen und Erstkommunionfeiern sollen nicht stattfinden. Wir empfehlen eine Verschiebung auf den kommenden Herbst. Was die Firmungen betrifft, werden wir Ihnen Daten vorschlagen.
  1. Zu Punkt B.3.b
    Eine Gruppenansammlung nach der Messe soll nicht absolut verboten werden. Es soll aber darauf geachtet werden, dass die geltenden Massnahmen in Sachen Distanz eingehalten werden. Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes einzelnen Menschen.
  2. Zu Punkt B.4.d
    Gläubigen, die zu den besonders gefährdeten Risikogruppen gehören, soll die Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht verweigert werden. Nach diesem langen „eucharistischen Fasten“ sollen die alten und gebrechlichen Menschen nicht ausgeschlossen werden. Andererseits ist es aber wichtig an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu erinnern. Die Weisungen des BAG sollen strikte eingehalten werden. Die Gläubigen sollen aber frei entscheiden können, ob sie am gemeinsamen Gottesdienst teilnehmen wollen oder nicht.

Das vorliegende Schutzkonzept mit den Anpassungen für das Bistum Sitten wird von Bischof Jean- Marie Lovey zur Umsetzung freigegeben. Es tritt ab jenem Tag in Kraft, der vom Bundesrat für eine Wiederaufnahme der liturgischen Feiern bestimmt wird1 und gilt bis auf weiteres. Jede Pfarrei ist eingeladen bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorbereitung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes zu treffen. Insbesondere geht es darum die Höhe der Teilnehmerzahl für jeden Gottesdienstraum festzulegen. Wir erinnern daran, dass bei deren Berechnung davon auszugehen ist, dass pro anwesende Person eine Fläche von etwa vier Quadratmetern zur Verfügung stehen muss.

Die Bistumsleitung dankt Ihnen allen für die Arbeit, die Sie in dieser Zeit in den Pfarreien leisten. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieses Konzeptes mit sehr viel Mehrarbeit und mit Diskussionen verbunden ist. Verbinden wir uns miteinander im Gebet. Jesus Christus, der Auferstandene möge in unserer Mitte lebendig gegenwärtig sein.

Mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner Generalvikar

 


1 Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass die für den 11. Mai 2020 vorgesehenen Lockerungen die Feier von Gottesdiensten noch nicht betreffen. Das Verbot von öffentlichen Versammlungen mit mehr als 5 Personen bleibt bis auf weiteres in Kraft. Eine Ausnahme bildet die Feier einer Beerdigung. Wir verweisen auf unser Schreiben vom 24. April 2020.