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Coronavirus – Feier von Beerdigungen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Wir haben heute Abend eine Anpassung der geltenden Schutzmassnahmen erhalten, welche die Feier von Beerdigungen betreffen. Diese Änderungen der Massnahmen können ab sofort umgesetzt werden.

In Absprache mit den kantonalen Gesundheitsbehörden ist es erlaubt, dass an der Feier einer Beerdigung maximal 30 Personen teilnehmen können. Die Teilnehmenden müssen zum engeren Kreis der Familie gehören, dazu zählen auch gute Freunde. Während der Feier sind die Distanzregeln, die Hygienemassnahmen, die Maskenpflicht, die Möglichkeit des Contact Tracing und das Schutzkonzept der Kirchen zu beachten. Vor und nach der Beerdigungsfeier gelten die Schutzmassnahmen, die der Staatsrat am 21. Oktober 2020 veröffentlicht hat. D.h. private Versammlungen sind auf 10 Personen beschränkt.

Wir hoffen, dass diese leichte Lockerung der Massnahmen den betroffenen Familien und ihren Angehörigen helfen, ihre Trauer ein wenig besser zu verarbeiten.

Mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner Generalvikar