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Coronavirus – neue Schutzmassnahmen des Staatsrates

Die Situation im Zusammenhang mit COVID-19 verschlechtert sich sehr rasant. Das Wallis ist im Moment der Kanton, der am stärksten von der Pandemie betroffen ist und auch auf nationaler Ebene ist die Situation sehr ernst.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat heute neue Schutzmassnahmen in Kraft gesetzt, die alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen verbieten. Diese Massnahmen betreffen auch uns als Kirche.

Ab Morgen Donnerstag, 22. Oktober 2020 und bis spätestens am 30. November 2020 ist die Teilnehmerzahl für alle liturgischen Feiern (Eucharistiefeiern, Beerdigungen, etc.) und für alle anderen Begegnungen im Rahmen der Seelsorge (Sitzungen, Veranstaltungen, etc.) auf maximal 10 Personen beschränkt. Alle anderen Massnahmen bleiben in Kraft (Distanz von 1,5 Meter, Maskentragepflicht, Hygienemassnahmen).

Diese Massnahmen gelten auch für die Feier von Allerheiligen inkl. der Gedenkfeier für die Verstorbenen auf dem Friedhof. Auch hier gilt eine Beschränkung von 10 Personen, was wohl dazu führen muss, dass eine solche Feier nicht stattfinden kann.

Auch die im Monat November 2020 geplanten Firmungen müssen erneut abgesagt werden, es sei denn, Lockerungen treten vorher in Kraft.

Es handelt sich um ausserordentlich harte Massnahmen, die uns zutiefst betroffen machen. Sie wurden uns auferlegt. Wir haben seit Monaten darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die spirituelle Dimension der menschlichen Person ernst zu nehmen, Kontakte zwischen verschiedenen Personen zu ermöglichen und das Recht der freien Glaubensausübung zu achten. Gerade deshalb macht uns der erneute Eingriff in die Feier der Gottesdienste Mühe. Wir haben aber keine andere Möglichkeit, diese Massnahmen im Sinne des Gehorsams und des Vertrauens in die Behörden anzunehmen. Wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, dass die kantonalen Behörden die spirituellen Bedürfnisse der Walliser Bevölkerung ernst nehmen und die Feier von Gottesdiensten in der üblichen Form sobald wie möglich wieder zulassen.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme dieser Mitteilung im Wissen, dass deren Umsetzung mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Wir sind dankbar für das grosse Engagement, das Sie in diesen schwierigen Zeiten für die Verkündigung der frohen Botschaft an den Tag legen.