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Coronavirus – neue Schutzmassnahmen des Staatsrates

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat heute neue Massnahmen im Kampf gegen COVID-19 veröffentlicht, von denen einige auch die Kirchen direkt betreffen. Wir können Ihnen Folgendes mitteilen:

  1. Ab dem 1. Dezember 2020 wird die Maximalzahl von Teilnehmenden an Gottesdiensten auf 50 festgelegt. Zu betonen ist, dass das Schutzkonzept des Bistums, das am 28. Mai 2020 in Kraft getreten ist, weiterhin gültig bleibt (Hygienemassnahmen, Distanzregeln). Konkret bedeutet das: das Einhalten der Distanz von 1,5 Meter zwischen den einzelnen Gläubigen gilt als Kriterium für die Festlegung der Anzahl Personen. In kleinen Kirchen werden also weniger als 50 Personen zugelassen, in grösseren Kirchen ist die Anzahl auf maximal 50 beschränkt. Die Zahl ist der Grösse des Gottesdienstraumes anzupassen.

Die Möglichkeit des «Contact Tracing» wird nicht gefordert, allerdings bleibt Tragen einer Schutzmaske obligatorisch. Was die musikalische Gestaltung der Gottesdienste und das Mitwirken von Chören an der Liturgie betrifft, gelten unverändert die Bestimmungen des Schutzkonzeptes vom 28. Mai 2020.

  1. Diese Beschränkung auf maximal 50 Personen gilt für alle liturgischen Feiern, inklusive Beerdigungen.
  2. Diese Lockerung betrifft alle anderen pastoralen Aktivitäten (Sitzungen, Pfarreikatechese) nicht. Für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen bleibt die Zahl der Anwesenden bis mindestens am 13. Dezember 2020 auf 10 Personen beschränkt.

Wir hoffen sehr, dass diese Lockerungen uns die Feier der Liturgie etwas besser ermöglichen. Wir danken allen für die Beachtung dieser Massnahmen