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Coronavirus – Feier von Schulmessen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Zuerst hoffe ich sehr, dass ihr alle trotz der besonderen Umstände eine gute und erholsame Sommerpause erleben durftet. Wir alle haben gehofft, dass sich die Situation rund um COVID-19 entschärft und dass wir das neue Seelsorgejahr ohne grosse Einschränkungen beginnen können. Dem ist, wie ihr alle wisst, nicht so. Wir stehen nach wie vor im Kontakt mit den kantonalen Behörden und werden auch in Zukunft die Massnahmen, die vorgeschlagen werden mittragen und umsetzen.

Mit Datum vom 07.08.2020 hat das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) Schutzmassnahmen für die Walliser Schulklassen veröffentlicht, welche ab Schulbeginn am 17. August 2020 gelten werden. Selbstverständlich gelten diese Massnahmen auch für den konfessionellen Religionsunterricht in den obligatorischen Schulen im deutschsprachigen Teil des Bistums. Alle Unterrichtenden sind gehalten, sich an die Weisungen der Schulleitungen zu halten.

Eine Frage, die sich für die deutschsprachigen Pfarreien im Bistum Sitten stellt, ist die Frage der Feier der Schulmessen. In Absprache mit Frau Tanja Fux, Adjunktin der Dienststelle für Unterrichtswesen, kann ich Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

  1. Im Blick auf die unterschiedliche Situation in den verschiedenen Pfarreien und Schulorten (Grösse der Kirche, Anzahl Klassen, Anzahl Kinder) ist eine einheitliche Regelung für alle Pfarreien nicht möglich. Lösungen sind deshalb vor Ort mit den jeweiligen Schulleitungen zu treffen. Dabei liegt die Verantwortung für die Organisation und die Gestaltung der Schulmesse wie bis anhin beim Pfarrer und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Seelsorge.
  2. Für die Feier aller Gottesdienste bleibt das Schutzkonzept des Bistums Sitten mit Datum vom 26. Mai 2020 bis auf Weiteres in Kraft.

Wir präzisieren, dass Schülerinnen und Schüler einer Klasse während der Schulmessen nebeneinander im selben Bank sitzen dürfen, so wie sie dies auch in den Schulzimmern während des Unterrichts tun.

  1. Je nach Situation in den einzelnen Pfarreien ist zu überlegen, ob zur Feier der Schulmessen neben den Schülern und den Lehrpersonen auch andere erwachsene Personen zugelassen werden können. Falls genügend Platz vorhanden ist und das Schutzkonzept eingehalten werden kann, steht dem nichts entgegen.
  2. Die Kinder der 3H bis 6H sind noch nicht zur Erstkommunion gegangen. Allenfalls ist zu überlegen, ob die Feier der Eucharistie nur für die Kinder der 7H und 8H organisiert wird. Für alle anderen Kinder ist auch die Feier einer stufengerechten Wortgottesfeier denkbar. Diese kann mit den einzelnen Klassen auch im Klassenzimmer gefeiert werden.

Unabhängig von COVID-19 wurde uns in den letzten Monaten immer wieder auch die Frage gestellt, wie die Schulmessen nach Einführung von Blockzeiten in den Walliser Schulen, organisiert werden können. Bekanntlich finden die Schulmessen ausserhalb des Stundenplans statt. Die Lehrpersonen nehmen freiwillig daran teil und begleiten die Kinder, ohne dass sie für diese Zeit entschädigt werden. Wir sind der Meinung, dass es auch in dieser Frage besser ist, Lösungen vor Ort zu suchen und die Frage der Schulmessen mit den Schulleitungen zu besprechen. Meines Wissens wurde diese Frage in verschiedenen Pfarreien bereits geregelt.

Schliesslich komme ich auf die Feier der Firmungen zu sprechen, welche in den kommenden Monaten in verschiedenen Pfarreien stattfinden sollen. Diese Feiern sollen, wenn irgendwie möglich wie geplant durchgeführt werden. Dabei ist das Schutzkonzept des Bistums zu beachten. Ich werde mit den einzelnen Pfarreien Kontakt aufnehmen, um diese Feiern zu besprechen. Ich hoffe, dass wir möglichst gute Lösungen finden werden.

Ich bin euch allen sehr dankbar für euer Engagement in den Pfarreien und Regionen. Ich spreche diesen Dank auch im Namen des Bischofs und des Bischofsrates aus. Für das neue Schuljahr wünsche ich euch allen viel Freude und Erfolg. Möge Gott unsere Arbeit mit seinem Segen begleiten.

Mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner
Generalvikar

Sitten, 11. August 2020