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Coronavirus – aktuelle Informationen und wichtige Weisungen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst

Wie Sie über die Medien sicher erfahren haben, hat der Bundesrat am 16. April 2020 Weisungen zur schrittweisen Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus veröffentlicht. Die Kantone haben den Auftrag erhalten, diese Massnahmen umzusetzen. In Absprache mit den kantonalen Behörden können wir Ihnen heute folgende Informationen weitergeben.

1. Am kommenden Montag, 27. April 2020 treten erste Lockerungen in Kraft, die auch die Feier von Beerdigungen betreffen. Die Beschränkung auf 15 Personen wird aufgehoben. Zugelassen sind Personen, die zum Familienkreis gehören, wobei die Familie selber entscheiden kann, wer an der Feier teilnimmt.
Eingeschränkt wird die Teilnehmerzahl durch die Grösse des Kirchenraumes. Es muss darauf geachtet werden, dass die üblichen Distanzregeln und Hygienemassnahmen eingehalten werden. Für jeden kirchlichen Raum soll eine Maximalzahl von teilnehmenden Familienmitgliedern bestimmt werden. Bei deren Berechnung kann davon ausgegangen werden, dass pro anwesende Person etwa 4m2 Fläche zur Verfügung stehen muss.

2. Der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen wird aller Voraussicht nach am 11. Mai 2020 wieder aufgenommen. Ab diesem Datum ist auch der Religionsunterricht wieder in der ordentlichen Form zu erteilen. Was die Organisation des Unterrichts betrifft, sind die Anordnungen der jeweiligen Schulleitungen zu beachten. Wir danken an dieser Stelle allen Katechetinnen und Katecheten, die sich in den letzten Wochen für einen Unterricht im online-Modus engagiert haben.

3. Alle anderen Einschränkungen für das kirchliche Leben bleiben bis auf weiteres in Kraft. Der Bundesrat hat am 20. April 2020 betont, dass die Lockerungen, welche für die Schulen und verschiedene Geschäftslokalitäten für den 11. Mai 2020 in Aussicht gestellt wurden, die Gottesdienste der Kirchen nicht betreffen. Man spricht heute davon, dass allenfalls am 8. Juni weitere Lockerungen in Kraft treten werden. Wir werden über das weitere Vorgehen informieren.

4. Was die Seelsorge in den Alters- und Pflegeheimen und im Spitalzentrum Oberwallis betrifft, sind die Weisungen der jeweiligen Heimleitungen und der Spitaldirektion zu beachten.

5. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Jahr auch nicht möglich sein wird, das Fest von Fronleichnam in seiner traditionellen Form zu feiern. Wir empfehlen deshalb, im Moment keine detaillierten Vorbereitungen für Fronleichnam in die Wege zu leiten.

6. Die Schweizer Bischofskonferenz hat am 21. April 2020 ihrerseits neue Weisungen erlassen. Wir legen diese Weisungen diesem Schreiben bei. Sie gelten auch für das Bistum Sitten. Eine Ausnahme bildet die Empfehlung Beerdigungen auf dem Friedhof zu feiern. Im Bistum Sitten können Beerdigungen gemäss Angaben unter Punkt 1 in einer Kirche mit oder ohne Eucharistie gefeiert werden.

7. Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, betrifft die Feier einer Anbetung der heiligen Eucharistie. Eine solche Feier ist möglich unter folgenden Bedingungen:
– es dürfen nie mehr als fünf Personen im Raum anwesend sein.
– die Distanzregeln und die Hygienemassnahmen sind strikte einzuhalten.
– die Teilnahme an der Anbetung soll allen Gläubigen offenstehen und nicht auf einen privaten Kreis beschränkt sein.
– die Verantwortung für die Organisation und die Einhaltung der Massnahmen liegt beim zuständigen Pfarrer jeder Pfarrei.
Die Bistumsleitung dankt Ihnen allen für die Arbeit, die Sie in dieser Zeit in den Pfarreien leisten. Verbinden wir uns miteinander im Gebet. Jesus Christus, der Auferstandene möge in unserer Mitte lebendig gegenwärtig sein.

Mit freundlichen Grüssen

Richard Lehner Generalvikar